Wie man legal ein E-Bike fährt:E-Bike-Regeln und -Vorschriften in Europa
Da Elektrofahrräder zu einem der wichtigsten Fortbewegungsmittel in der Stadt werden, herrscht große Verwirrung über die Regeln und Vorschriften für E-Bikes. Und es gibt große Verwirrung zwischen Elektrofahrrädern und Mopeds. Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist: Kann ich dieses Elektrofahrrad in Europa legal fahren? Wenn Sie diese Zweifel und Bedenken haben oder sich nicht entscheiden können, welches Elektrofahrrad Sie kaufen sollen, lesen Sie diesen Artikel und ich werde Ihnen mehr über die Vorschriften und Grenzwerte für Elektrofahrräder in Europa erzählen.pe.
Wie erkennt man Fahrräder und Elektromopeds mit Tretunterstützung??
Elektrofahrräder, auch E-Bikes oder Pedelecs (Pedal Electric Assisted Cycles) genannt, sind Fahrräder, die mit einem Elektromotor, einem Akku und anderem Zubehör ausgestattet sind. Sie umfassen zwei Kategorien: Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und Elektromopeds.
Elektrische Fahrräder mit Tretunterstützung:
Elektrofahrräder mit Tretunterstützung sind Fahrräder mit Tretunterstützung. Sie sind mit einem Motor ausgestattet, der erst dann zu arbeiten beginnt, wenn die Pedale betätigt werden. Wie der Name schon sagt, arbeitet der Motor nur, um den Radfahrer zu „unterstützen“, weshalb sie als Fahrräder klassifiziert werden. Für diese Art von E-Bike ist weder eine Homologation noch die Zahlung von Kfz-Steuer und Versicherung erforderlich.
Elektromopeds:
Elektromopeds sind selbstfahrende Fahrräder. Sie sind mit einem Motor ausgestattet, der läuft, wenn die Pedale des Fahrrads nicht bewegt werden. Die Fahrräder dieser Kategorie müssen außerdem über ein Nummernschild verfügen und unterliegen der Zahlung der Kfz-Steuer und der Versicherung.
Ein Elektrofahrrad mit reinem Elektromodus und Tretunterstützungsmodus wird als Pedelec behandelt, wenn Sie den Tretunterstützungsmodus nur auf öffentlichen Straßen nutzen. Bei Fahrten in der Stadt ist der reine Elektromodus nur für besondere Umstände und Fahrten auf Privatgrundstücken konzipiert. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, deaktivieren einige E-Bike-Fahrer den reinen Elektromodus bei Fahrten in der Stadt lieber. Eine andere Lösung besteht darin, ein Elektrofahrrad ohne Gashebel zu kaufen, wie zum Beispiel die folgenden Fahrräder.
Welche Art von E-Bikes dürfen in Europa legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden??
In den meisten europäischen Ländern und Gebieten müssen Elektrofahrräder die Anforderungen der EU erfüllen, um als Fahrräder oder Fahrräder mit Tretunterstützung zu gelten Europäische Richtlinie 2002/24/EG, 2004 in Italien umgesetzt.
- Die Drehzahl des Motors darf 0,25 kW (250 W) nicht überschreiten;
- Die Unterstützung des Elektromotors darf nur bis zum Erreichen von 25 km/h funktionsfähig sein;
- Wenn der Radfahrer aufhört zu treten, muss der Motor abstellen.
Das bedeutet, dass der Motor nur aktiviert wird, wenn der Radfahrer in die Pedale tritt, und dass er abschalten muss, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, E-Bikes ohne Unterstützung des Motors zu fahren. Das bedeutet, dass Sie wie auf einem normalen Fahrrad in die Pedale treten können, es liegt ganz in Ihrem Ermessen. Für diese Kategorie von Elektrofahrrädern sieht das Gesetz daher vor, dass Radfahrer die gleichen Regeln befolgen müssen wie Besitzer herkömmlicher Fahrräder.
Pedelec vs S-Pedelec
Pedelec bedeutet Pedal Electric Assisted Cycles. Die Nenndauerleistung darf maximal 250 Watt betragen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. Diese Bedingungen haben einen rechtlichen Hintergrund: Nur unter diesen Bedingungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und unterliegt keiner Zusatzversicherung.
S-Pedelec bedeutet Speed-Pedelec, es gibt auch eine Tretunterstützung, der Unterschied besteht darin, dass sie ihre Motorunterstützung nicht bei 25 km/h abschalten, sondern bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Diese Art von Elektrofahrrad wird wie ein Elektromoped behandelt und die Fahrer müssen einen Helm tragen, einen Führerschein beantragen sowie Steuern und Versicherungen zahlen.
Helm- und Altersanforderungen
Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass das Tragen eines Helms das Risiko von Kopfverletzungen bei einem Sturz um etwa 60 % senkt. Obwohl in den meisten europäischen Ländern keine Helmpflicht für Pedelec-Fahrer besteht, wird das Tragen eines Helms beim Fahren mit einem Elektrofahrrad empfohlen.
Eine weitere Möglichkeit, die Sicherheit zu gewährleisten, ist die strikte Einhaltung der Altersgrenze. In den meisten Ländern ist für E-Bikes mit geringer Leistung (weniger als 250 W) ein Mindestalter von 14 bis 15 Jahren erforderlich, während die Schweiz und Belgien ein Mindestalter von 16 Jahren verlangen.
Vorschriften für Elektrofahrräder in verschiedenen europäischen Ländern
E-Bike-Gesetze in Österreich
In Österreich müssen Pedelecs folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Motor schaltet sich erst ein, wenn die Pedale betätigt werden.
- Die Nenndauerleistung darf maximal 250 Watt betragen
- Die maximale Antriebsleistung beträgt 600 Watt und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt werden
- Der Radfahrer muss den Radweg nutzen, sofern dieser benutzbar ist.
- Für den Transport von Kindern können Anhänger angebracht werden (bestimmte Voraussetzungen erforderlich).
Die Fahrordnung für Pedelecs:
- Das Mindestalter für die Nutzung ohne Begleitung beträgt 12 Jahre, es sei denn, Sie haben einen Fahrradführerschein erworben
- Sie benötigen keinen Führerschein
- Keine Helmpflicht – das Tragen eines Helms ist nicht erforderlich (wird aber empfohlen)
- Eine gesonderte Versicherung ist nicht erforderlich (Haftpflicht wird jedoch empfohlen)
- Alle Radwege dürfen genutzt werden und das Fahren auf dem Gehweg ist, wie bei einem herkömmlichen Fahrrad, verboten
- Kinderanhänger sind wie bei Fahrrädern erlaubt (sofern die oben genannten Aspekte erfüllt sind)
- Kindersitze sind erlaubt, sofern das Kind nicht älter als acht Jahre ist
- Ausstattungsvorschriften wie bei herkömmlichen Fahrrädern (Scheinwerfer, Rücklichter, Klingeln, Reflektoren und Reflektoren an Speichen und Pedalen)
- Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, allerdings benötigen alle in der EU verkauften Pedelecs eine EU-Konformitätserklärung inklusive CE-Kennzeichnung – darauf sollten Sie achten oder beim E-Bike-Händler nachfragen
- Die Promillegrenze liegt bei 0,8 Promille
Elektrofahrradgesetze in Belgien
In Belgien sind die E-Bike-Vorschriften recht locker. Drei Arten von E-Bikes sind erlaubt:
250-W-E-Bikes: Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt, für alle Altersgruppen geeignet, keine Helmpflicht.
1000-W-E-Bikes: Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt, aber jetzt als motorisierte Fahrräder eingestuft, Fahreralter von 16 Jahren und Konformitätsbescheinigung erforderlich. Es ist kein Helm erforderlich.d.
4000-W-E-Bikes: gelten als schnelle Pedelecs und sind als Mopeds einzustufen; Fahrer müssen sich an die Mopedvorschriften halten.s.
E-Bike-Gesetze in Frankreich
In Frankreich gibt es drei Hauptregeln für alle Elektrofahrräder:
- Die Nennleistung des Motors darf 250 Watt nicht überschreiten. Sobald das E-Bike diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, gilt es offiziell als Speedbike.
- Oberhalb von 25 km/h muss die Tretunterstützung abgeschaltet werden
- Die Tretunterstützung darf nur dann ausgelöst werden, wenn der Radfahrer in die Pedale tritt und muss unbedingt abgeschaltet werden, wenn das Treten aufhört.
Für Speedbikes (Geschwindigkeit über 25 km/h) gelten folgende Vorschriften:
- Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt
- Fahrer benötigen eine AM-Lizenz, müssen eine Steuerbescheinigung vorlegen und bestätigen, dass der Hersteller in Europa ansässig ist.
Erwähnenswert ist, dass in Frankreich die Nichteinhaltung der Vorschriften für Elektrofahrräder mit hohen Strafen belegt wird. Wer sein Elektrofahrrad modifiziert oder optimiert, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen, muss mit Geldstrafen von bis zu 30.000 rechnen..
E-Bike-Gesetze in Deutschland
In Deutschland müssen Pedelecs folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Motorunterstützung funktioniert nur beim Treten und bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
- Als Fahrräder gelten E-Bikes mit einer Nenndauerleistung des Motors von 250 W
- Erfordert weder eine Genehmigung noch einen Helm oder einen Führerschein
- Auch E-Bikes mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h gelten als Fahrräder
- Alle in der EU verkauften Pedelecs benötigen eine EU-Konformitätserklärung inklusive CE-Kennzeichnung
Diese Bedingungen müssen schnelle Pedelecs erfüllen
- Die Höchstgeschwindigkeit der Motorunterstützung beträgt 45 km/h, bei Überschreitung muss der Motor anhalten.
- Das Mindestalter des Fahrers beträgt 15 oder 16 Jahre
- Führerschein und Helm sind erforderlich
- Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen erforderlich
- Die Promillegrenze liegt bei 5 Promille
E-Bike-Gesetze in Italien
Wie andere europäische Länder gelten auch in Italien langsam fahrende E-Bikes als Fahrräder. Sie müssen diese Bedingungen erfüllen:
- Die maximale Dauernennleistung beträgt 0,25 kW (250 W).
- Die Motorunterstützung wird schrittweise reduziert und schließlich unterbrochen, wenn das Fahrzeug 25 km/h erreicht, oder früher, wenn der Radfahrer mit der Fahrt aufhört
Für diese Fahrräder mit Tretunterstützung gibt es keine besonderen Anforderungen wie Führerschein oder Helm.
Damit die Elektrofahrräder mit Motor auch ohne Treten funktionieren, benötigen Sie einen Helm, eine Versicherung, ein Nummernschild, einen AM-Führerschein und einen Führerschein, also die gleichen Voraussetzungen wie für einen Roller.
E-Bike-Gesetze in den Niederlanden
In den Niederlanden müssen Pedelecs die folgenden Bedingungen erfüllen
- Der Elektromotor des Fahrrads hat eine maximale Leistung von 250 W
- Die Tretunterstützung stoppt bei 25 km/h
- Um vorwärts zu kommen, muss man in die Pedale treten
Regeln für Pedelecs
- Kein Führerschein oder Helm erforderlich
- Keine Haftpflichtversicherung (WA-Versicherung) erforderlich
- Kein Nummernschild erforderlich
- Es gibt kein Mindestalter.
- Sie müssen auf dem vorgeschriebenen Radweg oder dem Rad-/Mopedweg fahren.
Von der EU vorgeschriebene Zertifizierungen für Elektrofahrräder
Um die Sicherheit zu gewährleisten und die Rechte und Interessen der Verbraucher zu schützen, müssen E-Bikes einige Zertifizierungen bestehen, darunter UN38.3, UL, FCC, ROHS, CE usw. Unter anderem ist die CE-Zertifizierung ein obligatorischer Standard für Produkte, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Die CE-Zertifizierung bedeutet, dass die Produkte hinsichtlich der Einhaltung hoher Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen bewertet wurden. Beim Transport von E-Bikes in die EU prüft der Zoll zusammen mit den Produkten die CE-Zertifizierung für die Zollabfertigung. Elektrofahrräder ohne CE-Zertifizierung werden sofort widerrufen oder dürfen nicht mehr auf dem Markt verkauft werden.
Alle Gogobest-Produkte haben die CE-Zertifizierung bestanden, alle Elektrofahrräder haben standardmäßig eine Geschwindigkeit von 25 km/h, sie werden in europäischen Lagerhäusern vor Ort gelagert und kommen 7–9 Tage nach dem Versand bei Ihnen zu Hause an. Wenn Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an cs@gogobest.com.